Die erste Spendenrunde von Infraserv Höchst für das Jahr 2025 ist gestartet. Das Unternehmen stellt 100.000 Euro zur Verfügung, um Projekte aus den Stadtteilen Höchst und Unterliederbach zu unterstützen. Vereine, Initiativen, Kindergärten und Schulen können ab sofort bis zum 3. Februar 2025 Spendenanträge einreichen.
Mit einer ausgewogenen Spendenpolitik leistet Infraserv Höchst seit mehr als 20 Jahren einen Beitrag zum Gemeinwohl im Umfeld des Industrieparks. Dabei kommen die benachbarten Frankfurter Stadtteile sowie die Stadt Kelsterbach jeweils in einem Vier-Jahres-Turnus in den Genuss des Spendenbudgets: 2024 wurden Projekte aus Goldstein, Schwanheim und Griesheim gefördert; 2026 sind Sindlingen, Zeilsheim und Kelsterbach an der Reihe, Vereine und Initiativen aus Sossenheim und Nied werden 2027 bezuschusst Mit dem Spendenkonzept unterstützt Infraserv Höchst insbesondere kulturelle Projekten, die Bildungsförderung in Verbindung mit neuen Technologien im schulischen Bereich sowie die Förderung sozialer Integration in Verbindung mit Jugend- und Seniorenarbeit.
Ein unabhängiger Spendenbeirat begutachtet die eingereichten Vorschläge und wählt die Empfänger und die Höhe der jeweiligen Spenden aus. 2025 besteht der Spendenbreirat aus Henning Brandt vom Vereinsring Höchst und Erna Raschter vom Vereinsring Unterliederbach, sowie Holger Vonhof vom Höchster Kreisblatt als Vertreter der Presse. Infraserv Höchst wird durch Personalleiter Holger Kison und Kirsten Mayer aus der Abteilung Kommunikation und Marketing im Beirat vertreten sein.
Interessierte Vereine, Schulen, Kindergärten und Initiativen aus Höchst und Unterliederbach können ihre Anträge ab sofort bis zum 3.Februar 2025 für die erste Spendenrunde von Infraserv Höchst einreichen – bevorzugt online unter www.industriepark-hoechst.com/nachbarn oder alternativ schriftlich.
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten: eine Beschreibung des Projekts, falls nötig mit Bildern oder weiterführenden Informationen, eine Kontaktadresse des Antragstellers, die Nennung und Erläuterung der gewünschten Fördersumme, wenn vorhanden, die Zusicherung der Gemeinnützigkeit. Laufende Kosten wie Mieten oder Personalkosten sind nicht förderungswürdig. red