Ab heute bis einschließlich Samstag, 31. Juli, können sich im Impfzentrum Frankfurt wieder Impfwillige, die in Frankfurt gemeldet sind, mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ immunisieren lassen.
Nach einem ärztlichen Beratungsgespräch im Impfzentrum können sich auch unter 60-Jährige ab 18 Jahren mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ impfen lassen.
Gesundheitsamtsleiter Dr. Peter Tinnemann sagt: „Unsere Sonder-Impfaktion Anfang Juli wurde von den Frankfurerinnen und Frankfurtern sehr gut angenommen. Wir freuen uns, dass wir aktuell vom Land Hessen so viel ‚Johnson & Johnson‘-Impfstoff bekommen haben, dass wir weitere Sondertermine bis Ende des Monats anbieten können.“
Die Anmeldung der an einer Impfung mit dem Präparat Interessierten erfolgt über das Portal Terminland unter www.terminland.de/impfzentrum-frankfurt/online/impfen-frankfurt-johnson im Internet. Aufgrund der großen Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Michael Heiland, Leiter des Frankfurter Impfzentrums sagt: „Das Impfzentrum Frankfurt läuft gerade unter Volllast. Deshalb ist es besonders wichtig, dass alle möglichst pünktlich zu ihren vereinbarten Terminen kommen. Termine, die nicht eingehalten werden können, bitte unbedingt absagen.“
Über Terminland gebuchte Termine müssen über das Terminlandportal abgesagt oder umgebucht werden. Über das Anmeldeportal des Landes Hessen gebuchte Impftermine können unter der Telefonnummer 0611/50592888 abgesagt oder umgebucht werden.
Bisher sind im Frankfurter Impfzentrum und durch die mobilen Impf-Teams über 472.000 Impfungen gegen COVID-19 durchgeführt worden – allein in der Frankfurter Festhalle waren es über 226.000 Erst- und 164.000 Zweitimpfungen.
Auf die mobilen Teams, die in den Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, verschiedensten sozialen Einrichtungen und im Rahmen von Impf-Aktionen in den Stadtteilen impfen, entfallen bis heute mehr als 80.000 Erst- und Zweitimpfungen.
Die Kapazitäten der Parkplätze direkt an der Festhalle sind in der Regel ausgelastet. Daher empfiehlt es sich, mit dem öffentlichen Nahverkehr anzureisen beziehungsweise die umliegenden Parkhäuser zu nutzen. Eine Berechtigung zum Parken vor der Festhalle kann nur mobilitätseingeschränkten Personen über 80 Jahren mit Begleitperson und allen anderen Personen ausschließlich mit entsprechendem Nachweis gewährt werden. red