Die Verwendungsmöglichkeiten für das Budget der Ortsbeiräte sollen für das Jahr 2020 dahingehend freigegeben werden, dass die Ortsbeiräte mit ihrem Budget eine Soforthilfe für Vereine, Institutionen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen in Form einer Spende zur Verfügung stellen können.
Entgegen der sonst üblichen Grundsätze muss der Zuschussempfänger nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne und die Zuwendung nicht an ein Projekt in der Zukunft gebunden sein. Vielmehr sollten Vereine und Institutionen unterstützt werden, die sonst keine Möglichkeit haben, eine Zuwendung zu erhalten, aber sinnvolle Aufgaben für das Leben in den Stadtteilen übernehmen. Voraussetzung sollte lediglich sein, dass die Zuschussempfänger durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Existenznot geraten sind und ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Zur Unterstützung für gemeinnützige Vereine im steuerlichen Sinn hat das Land Hessen mehrere Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind aber auch viele andere Vereine und Institutionen in ihrer Existenz bedroht, die zwar nicht gemeinnützig im steuerlichen Sinne sind, aber gemeinnützige Inhalte und Ideen verfolgen und in ihren Satzungen verankert haben. Dazu gehören beispielsweise die Vereinsringe, aber auch viele andere Vereine mit sozialem oder kulturellem Hintergrund, die der Allgemeinheit dienen. Eine mögliche Vor-Auswahl könnte über die Vereinsringe gesteuert werden.
Vereine und ehrenamtliches Engagement sind wesentliche Grundpfeiler der gemeinschaftlichen und solidarischen Gesellschaft. Der Ortsbeirat 6 ist bereit, die Vereine mit seinem Budget für das 2020 zu unterstützen und damit dazu beizutragen, dass dieses Engagement bestehen bleiben kann. red