Wenn die Inzidenz am Samstag, 22. Mai, in Frankfurt den fünften Tag in Folge unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegen sollte, und danach sieht es aus, greift die Bundes-Notbremse ab Pfingstmontag, 24. Mai, um 0 Uhr nicht mehr. Stattdessen würden ab dann die Corona-Regeln des Landes gelten und die bringen zahlreiche Lockerungen für Privatpersonen, Handel und Sport mit sich.
„Die zusätzlichen Freiheiten haben sich die Frankfurter redlich verdient“, sagten Oberbürgermeister Peter Feldmann und Gesundheitsdezernent Stefan Majer in einer gemeinsamen Erklärung. „Anfang des Monats lag die Inzidenz in unserer Stadt noch bei mehr als 180 und hat sich seitdem fast halbiert.“
Die Lockerungen unterteilen sich in Hessen in zwei Stufen. In der ersten Stufe mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen in Folge gelten folgende Regelungen: Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr fällt weg. Schulunterricht für die Klassen eins bis sechs ist in Präsenz und für ältere Schüler der Klassen sieben bis elf im Wechselunterricht wieder möglich. Abschlussklassen haben auch Präsenzunterricht. Die Testpflicht gilt unverändert zwei Mal in der Woche.
Mit entsprechenden Kontaktregeln, die zwei Hausstände plus Geimpfte/Genesene zulässt, ist Amateur- und Freizeitsport – außer in Schwimmbädern – möglich. Sport im Innenbereich wie beispielsweise in Fitnessstudios ist nach Terminvereinbarung mit Kontaktdatenerfassung, zum Beispiel über eine App, und tagesaktuellem Test möglich. Die Frankfurter Schwimmbäder müssen in der Stufe eins vorerst noch geschlossen bleiben.
Kultur- und Freizeitstätten wie der Zoo, die Museen und der Palmengarten können ihre Außenbereiche uneingeschränkt und die Innenbereiche nach Terminvereinbarung mit Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzept öffnen.
Veranstaltungen sind draußen mit bis zu 100 Teilnehmenden ohne Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich. Hierbei werden Genesene und Geimpfte jedoch nicht mitgezählt. Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und Teilnehmende müssen, wenn sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind, ein negatives Testergebnis vorweisen.
Die Außengastronomie und Hotels können mit Auflagen öffnen. Gäste müssen einen negativen, tagesaktuellen Test vorweisen.
Die nächsten Lockerungsschritte sind dann in Stufe zwei möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz für weitere 14 Tage unter 100 liegt oder weitere fünf unter 50. Dann gelten unter anderem folgende Regelungen: Private Treffen mit zwei Haushalten plus Geimpfte und Genesene oder zehn Personen sind möglich. Schulunterricht ist für alle als Präsenzunterricht mit Testpflicht zweimal pro Woche möglich.
Mannschaftssport ist mit Auflagen möglich. Schwimmbäder, Thermalbäder, Saunen und ähnliche Einrichtungen dürfen mit Personenbegrenzung und Zutrittsregelung sowie Terminvereinbarung und Testempfehlung öffnen. Auch die Geschäfte dürfen mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht öffnen.
Die Stadt Frankfurt erfüllt bereits alle technischen Voraussetzungen zur Anbindung an die vom Land Hessen vorgesehene Luca-App. Das Gesundheitsamt Frankfurt kann die App zur Kontaktpersonennachverfolgung nutzen, sobald die Freischaltung durch den Anbieter erfolgt ist.
„Persönlich freuen mich vor allem die Lockerungen im Schulbereich“, sagte Peter Feldmann. „Kinder und Jugendliche haben die Einschränkungen besonders hart getroffen. Aber auch die Öffnung der Außengastronomie ist ein wichtiges Zeichen. Es kehrt wieder etwas mehr Leben ein. Das haben viele – auch ich – in den vergangenen Wochen und Monaten vermisst.“
„Es freut uns sehr, dass die Inzidenzen in Frankfurt konstant sinken. Das zeigt uns, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie greifen. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Disziplin und ihre Umsicht. Weitere Schritte in Richtung Normalität sind nun möglich“, sagte Gesundheitsdezernent Stefan Majer.
Die Lockerungen dürften aber auch nicht zum Leichtsinn verführen. „Mehr Freiheit bedeutet auch mehr Verantwortung. Wenn es uns gelingt, die Zahlen weiter niedrig zu halten, könnte es schon bald weitere Erleichterungen geben“, meinen Oberbürgermeister und Gesundheitsdezernent.
Genesene und Geimpfte sind seit dem 9. Mai von vielen Regelungen ausgenommen, so besteht für sie beispielweise keine Testpflicht mehr vor einem Friseurbesuch. Bürger, die mittels PCR-Test positiv auf COVID-19 getestet wurden und genesen sind, erhalten ihren Genesenennachweis in der kommenden Woche per Post – das Gesundheitsamt bereitet derzeit über 36.000 Schreiben vor. Für alle gilt jedoch weiterhin, dass die AHA-Regeln eingehalten werden müssen. Sowohl das Tragen einer Maske als auch das Abstandsgebot gilt unabhängig von den Inzidenzzahlen. red