Die Stadtbücherei Frankfurt hält auch nach Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes zehn Bibliotheken für den Publikumsverkehr geöffnet.
Im Entwurf des Deutschen Bundestags sind Bibliotheken nicht ausdrücklich genannt. Daher ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen für die Öffnung der Stadtbücherei Frankfurt. Sie folgt der jeweils gültigen Rechtsverordnung des Landes Hessen. Deren Vorgaben zufolge bleiben Bibliotheken geöffnet. Somit ist das Bibliothekszentrum Höchst weiterhin dienstags und donnerstags von 13 bis 19 Uhr, mittwochs und freitags von 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 11 bis 15 Uhr geöffnet.
Das Betreten der Bibliotheken ist nur mit einem medizinischen Mund-Nasenschutz erlaubt. Diese Regelung gilt auch für Kinder ab sieben Jahren. Die Bibliotheken dienen derzeit lediglich der Ausleihe und der Rückgabe von Medien. Der längere Aufenthalt, das Lesen von Zeitungen, die Internetrecherche oder die Nutzung der Arbeitsplätze und Kopierer ist nicht gestattet. Die Begrenzung des Zugangs zur Bibliothek orientiert sich an den Vorgaben für den Handel und wird über die Vergabe von Körben geregelt. Tritt die Notbremse in Kraft wird der Zugang entsprechend geregelt.
Weitere acht Bibliotheken der Stadtbücherei bieten die Medienausleihe oder -rückgabe nach individueller Terminvereinbarung. Dieser Service wird ebenso fortgesetzt, wie der der Fahrbibliothek, die Medien in ausgewählten Stadtteilen ausfährt.
Die Öffnung und Schließung der Schulbibliotheken orientieren sich an den Vorgaben der jeweiligen Schulen. red