Derzeit dürfen Gastronomiebetriebe ihre Produkte nur zur Lieferung oder Abholung anbieten. Die Stadt Frankfurt denkt jedoch bereits jetzt weiter und gibt der Gastronomie in einem Punkt Planungssicherheit: Die großzügigeren Regelungen für bereits bestehende Außengastronomie werden bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Oberbürgermeister Peter Feldmann sagt: „Der ‚Frankfurt-Plan‘ nimmt Gestalt an. Mit der verlängerten Ausnahmeregelung für die Außengastronomie wird der erste Baustein des Maßnahmenpakets umgesetzt. Eine gute Nachricht für unsere Wirte, die besonders unter dem Lockdown leiden – und für die Frankfurter, die sich auf einen weiteren Sommer mit Piazza-Feeling freuen können.“
Alle Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, dürfen weiterhin die öffentlichen Verkehrsflächen großzügig nutzen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt wurden. Diese Regelung galt zunächst bis 30. April und wird nun frühzeitig bis zum 31. Dezember verlängert.
„Die Gastronomie ist infolge der Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unbestritten stark gebeutelt. Uns ist es wichtig, frühzeitig ein Signal zu setzen und für die Zeit der Wiedereröffnung in diesem Punkt schon heute Planungssicherheit zu geben“, erklärt Stadtrat Klaus Oesterling.
Die Leiterin des Amts für Straßenbau und Erschließung, Michaela Kraft, ergänzt: „Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der jetzigen Regelung ohne Antrag erweitern. Bei Fragen dazu stehen unsere Mitarbeiter telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.“ Selbstverständlich gilt weiterhin, dass Geh- und Radwege frei bleiben müssen und die Flächen nur mit Augenmaß genutzt werden dürfen.
Die Details sind im Internet unter www.ase-frankfurt.de zu finden und in einem dort zu findenden Merkblatt zusammengestellt. Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies unter www.frankfurt.de/sommergaerten im Internet erledigen. red