Sicherheit und Sauberkeit gehören laut Sicherheitsdezernent Markus Frank zusammen. Es gälte, diese beiden Ziele für die Stadt Frankfurt gemeinsam stetig weiter zu verbessern. Leider gibt es auch Personen, denen diese Ziele nicht so wichtig sind, denn sie werfen weiter achtlos kleine und große Abfälle weg oder stellen sie unangekündigt einfach irgendwo ab.
Seit dem 1. Juli 2020 sind die Verwarnungs- und Bußgelder für abfallrechtliche Verstöße in der Stadt erhöht worden. Für Kleinabfälle wie ein weggeworfenes Papiertaschentuch fallen 55 Euro an, genauso wie für eine Bananenschale, eine Getränkedose, eine Flasche oder eine Zigarettenkippe. Für nicht angemeldeten Sperrmüll wird es noch teurer, denn neben dem dafür festgesetzten Bußgeld von 250 Euro pro Kubikmeter kommen jeweils weitere 50 Euro dazu.
„Die Regelungen sind eindeutig. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Kleinabfälle achtlos wegzuwerfen oder Sperrmüll und Restmüll illegal zu entsorgen. Wer sich nicht an diese einfachen Regeln hält, muss zahlen“, sagt Sicherheitsdezernent Markus Frank. Im gesamten Stadtgebiet seien Abfalleimer aufgehängt und auch Sperrmüll werde nach Anmeldung bei der FES, in der Regel kostenfrei zu vereinbarten Terminen abgeholt – mehr Service könne es nicht geben.
So hat das Ordnungsamt tatsächlich im zweiten Halbjahr 15.000 Euro mehr Verwarnungs- und Bußgelder als in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres festgesetzt. Die Gesamtsumme der Verwarnungs- und Bußgelder für 2020 liegt bei 69.000 Euro. Bedarfsorientiert gab es im zweiten Halbjahr zudem eine verstärkte Kontrolltätigkeit in abfallrechtlichen Angelegenheiten der Stadtpolizei. Dadurch stiegen die Fallzahlen von 282 im ersten Halbjahr auf 373 Fälle im zweiten Halbjahr.
„Eine starke Präsenz unserer engagierten Stadtpolizei, die sich neben dem Abfallrecht um mindestens weitere 25 Rechtsgebiete kümmern muss, ist zweifelsfrei notwendig“, meint Markus Frank. „Sollte sich die Abfallsituation nicht verbessern, halte ich eine weitere Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgelder für sinnvoll“, erklärt der Sicherheitsdezernent. Offensichtlich schrecken die festgesetzten Verwarnungs- und Bußgelder noch immer nicht ausreichend ab, denn ein Rückgang der Verschmutzungen im öffentlichen Raum oder der wilden Abfallablagerungen ist nicht festzustellen. red